Dieses Mehrfamilienhaus befindet sich in zentraler Lage von Frankfurt-Bockenheim. Das Wohn- und Geschäftshaus besteht aus 2 Gewerbeeinheiten und 9 Wohneinheiten. Die Außenfassade, der Innenhof sowie auch das Treppenhaus wurden in den letzten Jahren modernisiert.
Dieses Mehrfamilienhaus befindet sich in zentraler Lage von Frankfurt-Bockenheim. Das Wohn- und Geschäftshaus besteht aus 2 Gewerbeeinheiten und 9 Wohneinheiten. Die Außenfassade, der Innenhof sowie auch das Treppenhaus wurden in den letzten Jahren modernisiert.
Das Wohn- und Geschäftshaus ist vollständig vermietet!
Nettokaltmiete monatlich 12.506,00 €
Nettokaltmiete jährlich 150.072,00 €
Das Haus teilt sich wie folgt auf:
- 5 x 2 Zimmer Wohnungen
- 4 x 3 Zimmer Wohnungen
- 2 x Gewerbeeinheiten
LAGE
Dieses Haus befindet sich in dem beliebten Frankfurter Stadtteil `Bockenheim` mit optimaler Verkehrsanbindung. (Anschluss an die A66, U6 / U7, Bus, S- und Straßenbahn in wenigen Fußminuten zu erreichen, Hauptbahnhof bzw. City).
Bockenheim ist seit dem 1. April 1895 ein Stadtteil von Frankfurt am Main. Mit etwa 35.000 Einwohnern ist er der einwohnerstärkste Stadtteil Frankfurts.
Bockenheim ist der drittbevölkerungsreichste Stadtteil Frankfurts, wobei die noch größeren Stadtteile Sachsenhausen (ca. 55.000 Einwohner) und Nordend (54.000 Einwohner) administrativ unterteilt sind. Das Zentrum von Bockenheim liegt ungefähr rund 3 km vom Zentrum der Innenstadt entfernt. Sowohl der geographische Mittelpunkt als auch der Flächenschwerpunkt Frankfurts befinden sich in Bockenheim.
SONSTIGES
Maklercourtage: Das vom Käufer der Immobilie zu zahlende Maklerhonorar beträgt 5,95% inklusive Mehrwertsteuer vom notariellen Kaufpreis und ist bei Unterzeichnung des Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig.
Schlussbemerkung: Lassen Sie uns abschließend darauf hinweisen, dass dieses Exposé von uns nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde. Wir haben uns hierbei auf Informationen und/oder Unterlagen gestützt, die uns seitens des Eigentümers/Vermieters zur Verfügung gestellt worden sind.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.
Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Aussenansicht
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